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Aktuell
Verjährungsbeginn für Arzthonorar - AG München vom 28.09.2010 - Az. 213 C 18634/10
Berufsverbot für geldgierigen Mediziner - BayVGH vom 30.09.2010 - Az. 21 BV 09.1279
Verjährungsbeginn für Arzthonorar - AG München vom 28.09.2010 - Az. 213 C 18634/10
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch aus einem ärztlichen Dienstvertrag innerhalb von drei Jahren beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig ist. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vergütungsanspruch eines Arztes nicht bereits mit Abschluss der ...
Berufsverbot für geldgierigen Mediziner - BayVGH vom 30.09.2010 - Az. 21 BV 09.1279
Ein ehemaliger Chefarzt einer Münchner Klinik wurde wegen Vorteilsannahme, Untreue und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten und einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt. Die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung wurde von der Zahlung von insgesamt 275.000 ...







