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Aktuell
Verjährungsbeginn für Arzthonorar - AG München vom 28.09.2010 - Az. 213 C 18634/10
Unzulässige Werbung mit kostenloser Venenuntersuchung - LG Stade vom 16.06.2011 - Az. 8 O 23/11
Verjährungsbeginn für Arzthonorar - AG München vom 28.09.2010 - Az. 213 C 18634/10
Grundsätzlich verjährt ein Anspruch aus einem ärztlichen Dienstvertrag innerhalb von drei Jahren beginnend mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig ist. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vergütungsanspruch eines Arztes nicht bereits mit Abschluss der ...
Unzulässige Werbung mit kostenloser Venenuntersuchung - LG Stade vom 16.06.2011 - Az. 8 O 23/11
Im Rahmen einer Heilmittelwerbung gemäß § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist es unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Dienstleistungen) anzubieten, anzukündigen bzw. zu gewähren, oder als Branchenangehöriger anzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Verbot sieht das Gesetz ...







